refer GmbH – Aufbereitung von Hausmüllverbrennungsaschen

 Die refer GmbH ist auf die technisch ausgerichtete Aufbereitung von Hausmüllverbrennungsaschen spezialisiert. Unser Ziel ist es, die in den Rostaschen enthaltenen Materialien wirtschaftlich und technisch optimal zu behandeln.

 Durch verfahrenstechnische Prozesse zur Trennung und Sortierung können Metalle und andere Wertstoffe – abhängig von Materialzusammensetzung und Prozessparametern – zurückgewonnen und zur weiteren Nutzung bereitgestellt werden, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Die verbleibenden mineralischen Fraktionen werden gemäß den geltenden rechtlichen und technischen Vorgaben geprüft, um mögliche Verwertungs- oder Beseitigungswege zu bestimmen. Dazu gehört auch die Herstellung gesetzlich zugelassener Sekundärbaustoffe, die im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben eingesetzt werden können.

Mit diesen Prozessen unterstützt die refer GmbH eine fachgerechte Behandlung von Hausmüllverbrennungsaschen und trägt dazu bei, Materialien entsprechend ihrer Eigenschaften und gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterzuführen.

Schlackenaufbereitung bei refer GmbH

Hinweis zum Video (Schlackenaufbereitung bei der refer GmbH, vom 2.8.2023): Das in diesem Bereich bereitgestellte Video dient ausschließlich der Dokumentation der Tätigkeit der refer GmbH und der Information über deren Verlauf. Es gibt den Sach- und Rechtsstand sowie die Datengrundlagen zum jeweils angegebenen Veröffentlichungsdatum wieder und wird nach der Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert. Sämtliche Angaben, insbesondere Aussagen mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbezug, Kennzahlen, Ziele und Prognosen, beziehen sich ausschließlich auf den damaligen Zeitpunkt und die damals geltenden methodischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie trifft keine Aussage über gegenwärtige oder künftige Eigenschaften von Produkten, Leistungen oder Tätigkeiten und stellt weder Werbung für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen noch ein Angebot dar. Ob und in welcher Form darin genannte Ziele oder Absichtserklärungen fortgeführt werden, ergibt sich ausschließlich aus den jeweils aktuellen Veröffentlichungen.